Zwischen Ihrer Einrichtung und dem DRK KV Köln e.V. als Träger wird jeweils ein Kooperationsvertrag für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) geschlossen. Im BFD müssen die Stellen in Ihrem Einsatzort zusätzlich vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) anerkannt werden. Im FSJ muss keine zusätzliche Anerkennung der Stellen über das Bundesamt erfolgen. Hier können die Einsatzorte und Anzahl der Plätze können in Absprache mit dem DRK in der Datenbank zur Stellenvermittlung aufgenommen werden.
Waren bereits Personen im Zivildienst in Ihrer Einrichtung tätig?
Hatten Sie bereits Zivildienst leistende Personen, sind Sie bereits beim Bundesamt registriert und der Anerkennungsprozess kann verkürzt werden. Den Antrag auf Anerkennung finden Sie hier:
Antrag auf Anerkennung als Zivildienststelle (ZDS) (freiwilligendienste-koeln.de)
Waren bereits Personen im Bundesfreiwilligendienst in Ihrer Einrichtung tätig?
Sie sind bereits beim BaFzA anerkannt? Dann muss keine weitere Anerkennung erfolgen, es müssen jedoch zwei Formulare ausgefüllt werden, in denen Sie bestätigen, dass eine Kooperation zwischen Ihnen und dem DRK Köln besteht und Sie einwilligen, dass die Zuschüsse für Taschengeld der Freiwilligen und die Bildungspauschale über uns verwaltet werden darf.